Otto Jordan (Polizeibeamter), ohne Anklage und Urteil ermordet am 24.4.1945

Otto Jordan, geb. 16. August 1894 in Alt-Beelitz, Meister der Schutzpolizei.

Am 9.4.1945 wird Otto Jordan auf seinem Polizeirevier in Neukölln wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen § 175 StGB festgenommen und ohne Verhör in die Polizeiarrestanstalt der Spandauer Moritzkaserne überführt. Unter den dortigen Gefangenen befinden sich drei weitere mutmaßlich homosexuelle Polizisten. Einer ist bereits durch das SS- und Polizeigericht Berlin zum Tode verurteilt.

Grundlage des Todesurteils ist der „Erlass des Führers zur Reinhaltung von SS und Polizei vom 15.11.1941“. Bei den anderen steht ein Urteil aus.

Am 24.4.1945 steht die Rote Armee bereits unmittelbar vor Spandau. Sämtliche Häftlinge des Polizeigefängnisses, darunter auch zum Tode verurteilte, werden entlassen - bis auf Otto Jordan und die anderen drei der Homosexualität verdächtigten Männer. Major Adolph, ranghöchster Offizier im Gefängnis, beruft sich auf den Erlass Hitlers und befiehlt deren sofortige Hinrichtung.

Ein Erschießungskommando unter der Befehlsgewalt des stellvertretenden Leiters der Polizeiarrestanstalt Alfred Wandelt transportiert die vier Gefangenen zum Polizeibarackenlager in den Spandauer Kisseln im Bereich Pionierstraße / Bötzowbahn, wo in aller Eile eine Grube ausgehoben wird. Mit Genickschuss werden die vier Polizeibeamten von einem Wachtmeister des Gefängnisses, der sich freiwillig gemeldet hatte, erschossen und verscharrt.

Am 29.4.1948 wird Alfred Wandelt wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit und politisch motivierten Mordes zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt.

Die Anträge der Witwe Otto Jordans auf Anerkennung als NS-Opfer wurden sämtlich abgelehnt. Sie erhielt keinerlei Entschädigung.

Text: Carola Gerlach / Bernd Grünheid

Quellen

Entschädigungsamt Berlin, Registernummer 11967, Erna Jordan
LAB C Rep. 118-01, Nr. 14920, Erna Jordan
LAB B Rep. 058, Nr. 1047-1050
1 Pks 2/48 ./. Alfred Wandelt wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit